Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Bronchiselect® Mischung flüssiger Verdünnungen zum Einnehmen. Wirkstoff: Drosera D3 dil. 2 g, Bryonia D4 dil. 2 g, Tartarus stibiatus D4 dil. 2 g, Spongia D6 dil. 2 g, Ipecacuanha D4 dil. 2 g. Anwendungsgebiete: Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Entzündliche Erkrankungen der Atemwege.
Warnhinweis: Enthält 50 Vol.-% Alkohol.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.Produkteigenschaften:
Was ist Bronchiselect und wofür wird es angewendet?Bronchiselect® ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen der Atemwege.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Entzündliche Erkrankungen der Atemwege.
Wie wird Bronchiselect angewendet?Nehmen Sie Bronchiselect® immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage ein.
Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Art der Anwendung:
Nehmen Sie Bronchiselect® unverdünnt oder mit etwas Wasser ein.
Dauer der Anwendung:
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.
Wie ist Bronchiselect aufzubewahren?Arzneimittel sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats. Nach Anbruch 6 Monate haltbar.
Was Bronchiselect enthältIn 10 g sind enthalten: Wirkstoffe: Drosera D3 dil. 2 g, Bryonia D4 dil. 2 g, Tartarus stibiatus D4 dil. 2 g, Spongia D6 dil. 2 g, Ipecacuanha D4 dil. 2 g.
Bronchiselect® enthält 50 Vol.-% Alkohol.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 10/2023
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.