Ginkgo-Loges Injektionslösung D4 Ampullen, 50X2 ml

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Produktbeschreibung Dr. Loges

Homöopathisches Arzneimittel. Flüssige Verdünnung zur Injektion.

Darreichung:
Ampullen
Inhalt:
50X2 ml
PZN:
10729268
Hersteller:
Dr. Loges + Co. GmbH
Information:
Packungsbeilage als PDF

Gebrauchsinformationen zum Artikel Ginkgo-Loges Injektionslösung D4 Ampullen

Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):

ginkgo-Loges® Injektionslösung D4, Flüssige Verdünnung zur Injektion
. Wirkstoff: Ginkgo biloba e foliis sicc. D4. Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel und daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


Produkteigenschaften:

Was ist ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 und wofür wird sie angewendet?
ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel und daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Bei während der Behandlung fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.

Wie ist ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 anzuwenden?
Wenden Sie ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren gilt:
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis: 1 bis 3-mal pro Woche je 1 Ampulle s. c., i. m. oder i. v. anwenden.

Dauer der Anwendung:
Ihr Arzt entscheidet, wie lange Sie ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 anwenden. Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

Wenn Sie eine größere Menge ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 angewendet haben, als Sie sollten:
Berichte über unerwünschte Effekte von Überdosierungen liegen nicht vor. Beim Auftreten von Beschwerden sollten Sie jedoch Ihren Arzt informieren.

Wenn Sie die Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 vergessen haben:
Wenn eine Anwendung vergessen wurde, lassen Sie diese ersatzlos entfallen und verabreichen beim nächsten Mal wieder die vorgeschriebene Menge.

Wenn Sie die Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 abbrechen:
Bislang sind keine Berichte über unerwünschte Wirkungen einer Unterbrechung oder eines vorzeitigen Abbruchs der Therapie mit ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 bekannt.
Falls die Beschwerden wieder auftreten bzw. sich verschlimmern, sollten Sie jedoch Ihren behandelnden Arzt informieren.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Wie ist ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 aufzubewahren?
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Ampulle "Verwendbar bis" bzw. "verw. bis:" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Wann ist ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 auch vor Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwendbar?
ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 ist nach Anbruch einer Ampulle, bei erkennbaren Schäden des Ampullenglases sowie bei Trübungen der Injektionslösung nicht mehr anwendbar.

Aufbewahrungsbedingungen:
Nicht über 25 °C lagern.

Haltbarkeit nach Anbruch:
Die Injektionslösung ist zur einmaligen Entnahme vorgesehen. Die Anwendung muss unmittelbar nach Öffnung der Ampulle erfolgen.
Nicht verbrauchte Reste sind zu verwerfen.

Was ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 enthält
1 Ampulle (2 ml) enthält den Wirkstoff:
Ginkgo biloba e foliis sicc. Dil. D4 [HAB,Vorschrift 4a, &emtpy; mit Ethanol 62% (m/m)]: 2 ml
Die sonstigen Bestandteile sind: Natriumchlorid, Natriumhydroxid 1N zur pH-Wert-Einstellung.

Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 06/2021



Hinweis: Weiterführende Angaben zum Hersteller finden Sie hier.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Hinweis unserer Pharmazeuten:

Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.

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Bei diesen Beiträgen handelt es sich um Meinungen unserer Kunden, die eine individuelle Beratung durch einen Arzt oder Apotheker nicht ersetzen können.