Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Ginkgo Biloba Hevert Tabletten. Wirkstoffe:
Ginkgo biloba. Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Warnhinweis: Enthält Lactose.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.Produkteigenschaften:
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Hinweis: Bitte holen Sie medizinischen Rat ein, falls die Krankheitssymptome während der Anwendung des Arzneimittels fortdauern.
Dosierungsanleitung, Art und Dauer der AnwendungSoweit nicht anders verordnet: Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:
Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 1 Tablette einnehmen. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.
Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 1 Tablette einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Dauer der Anwendung:
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne medizinischen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Hinweise zu Haltbarkeit und AufbewahrungDas Arzneimittel soll nach Ablauf des auf dem Behältnis und Umkarton angegebenen Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.
Nicht über 25 °C lagern!
Arzneimittel:
Stets vor Kindern geschützt aufbewahren!
Zusammensetzung1 Tablette enthält:
Wirkstoff:
Ginkgo biloba Trit. D2 250 mg
Sonstige Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat, Maisstärke.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 07/2021
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.