Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Galium-Heel N, Flüssige Verdünnung zur Injektion. Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Galium-Heel N, Flüssige Verdünnung zur Injektion
Homöopathisches Arzneimittel.
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
Bei einer Verschlimmerung der Beschwerden sowie bei anhaltenden, unklaren oder neuen Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die eine ärztliche Abklärung und Behandlung erfordern. Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Wechselwirkungen:
Keine bekannt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel anwenden, fragen Sie Ihren Arzt.
Dauer der Behandlung:
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Hinweis:
Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Hinweise zu Verfallsdatum und Aufbewahrung:
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren! Das Verfallsdatum dieser Packung ist auf Behältnis und äußere Umhüllung aufgedruckt. Verwenden Sie diese Packung nicht mehr nach diesem Datum! Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerbedingungen erforderlich.
Zusammensetzung:
1 Ampulle zu 1,1 ml (= 1,1 g) enthält:
Wirkstoffe: Galium aparine Dil. D3 0,44 mg, Galium album (HAB 34) Dil. D3 (HAB, Vorschrift 2a) 0,44 mg, Sedum acre Dil. D3 0,55 mg, Sempervivum tectorum ssp. tectorum Dil. D4 0,55 mg, Clematis recta Dil. D4 0,55 mg, Thuja occidentalis Dil. D3 0,55 mg, Caltha palustris Dil. D3 0,55 mg, Ononis spinosa Dil. D4 0,55 mg, Juniperus communis Dil. D4 0,55 mg, Hedera helix Dil. D4 0,55 mg, Echinacea Dil. D5 0,55 mg, Phosphorus Dil. D8 0,55 mg, Aurum metallicum Dil. D10 0,55 mg, Apis mellifica Dil. D12 0,55 mg, Acidum nitricum Dil. D6 0,55 mg, Urtica urens Dil. D3 0,22 mg, Calcium fluoratum Dil. D8 aquos. 0,55 mg, Argentum metallicum Dil. D8 aquos. 0,55 mg, Betula alba (HAB 34) Dil. D2 (HAB, Vorschrift 1a) 0,55 mg. Die Wirkstoffe 1-16 werden über zwei Stufen gemeinsam potenziert.
Sonstige Bestandteile:
Wasser für Injektionszwecke, Natriumchlorid.
Packungsgrößen:
Flüssige Verdünnung zur Injektion 10 und 50 Ampullen zu 1,1 ml, Klinikpackung mit 100 Ampullen zu 1,1 ml.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Str. 2-4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 501-00
Telefax: 07221 501-210
E-Mail: info@heel.de
Stand der Information: Januar 2015.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 01/2023
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.