Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Conchae comp. Globuli velati. Anwendungsgebiete: gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Anregung und Strukturierung des Aufbaustoffwechsels als Begleittherapie bei chronisch eitrigen Entzündungen und Nekrosen, sowie zur Förderung der Ausscheidungsprozesse.
Warnhinweis: Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker).Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Apothekenpflichtig. Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Art der Anwendung:
Unter der Zunge zergehen lassen.
Zusammensetzung:
In 10 g Globuli velati sind verarbeitet:
Wirkstoffe: Amanita muscaria e planta tota ferm 33b Dil. D6 (HAB, Vs. 33b) 0,1 g; Argentum metallicum Trit. D4 0,1 g; Conchae Trit. D4 0,1 g; Dryopteris filix-mas e radice ferm 33c Dil. D2 (HAB, Vs. 33c) 0,1 g; Phyllitis scolopendrium e foliis ferm 34h Dil. D2 (HAB, Vs. 34h) 0,1 g; Pteridium aquilinum e foliis ferm 34c Dil. D2 (HAB, Vs. 34c) 0,1 g. (Die Bestandteile 1 und 4-6 werden über die letzten zwei Stufen gemeinsam potenziert.)
Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker).
Anwendungsgebiete:
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Anregung und Strukturierung des Aufbaustoffwechsels als Begleittherapie bei chronisch eitrigen Entzündungen und Nekrosen, sowie zur Förderung der Ausscheidungsprozesse.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Die Anwendung des Arzneimittels sollte nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt diesbezüglich verordnete Arzneimittel. Bei Auftreten von Fieber und/oder bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden bedarf es einer ärztlichen Abklärung. Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es sollte deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht ohne ärztlichen Rat angewendet werden und ersetzt nicht andere vom Arzt diesbezüglich verordnete Arznei mittel. Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten? Wie alle Arzneimittel sollte Conchae comp. in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Dieses Arzneimittel enthält Sucrose und Lactose. Bitte nehmen Sie Conchae comp. erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet, Kinder unter 6 Jahren 1- bis 3-mal täglich 3-5 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre 1- bis 3-mal täglich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen.
Dauer der Anwendung:
Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 3 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:
WALA Heilmittel GmbH
73085 Bad Boll/Eckwälden, DEUTSCHLAND
Tel. +49 (0)7164 930-0, Fax: -297
info@wala.de; www.wala.de
Stand: 10/2013
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 06/2016
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.