Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Bisolvon® Hustentabletten. Wirkstoff: Bromhexinhydrochlorid. Anwendungsgebiete: Zur Schleim lösenden Behandlung bei akuten und chronischen Erkrankungen der Bronchien und der Lunge mit zähem Schleim.
Warnhinweis: Enthält Lactose.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.Produkteigenschaften:
Was sind BISOLVON Hustentabletten und wofür werden sie angewendet?BISOLVON Hustentabletten sind ein Bronchosekretolytikum (Arzneimittel zur Schleimlösung bei Atemwegserkrankungen mit zähem Schleim).
BISOLVON Hustentabletten werden angewendet zur Schleim lösenden Behandlung bei akuten und chronischen Erkrankungen der Bronchien und der Lunge mit zähem Schleim.
Wie sind BISOLVON Hustentabletten einzunehmen?Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
BISOLVON Hustentabletten sind Tabletten zum Einnehmen.
Die Dauer der Anwendung richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und sollte vom behandelnden Arzt entschieden werden.
Wenn sich Ihr Krankheitsbild verschlimmert oder nach 4-5 Tagen keine Besserung eintritt, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
Hinweis:
Die Tabletten sind nach den Mahlzeiten mit reichlich Flüssigkeit einzunehmen.
Die empfohlene Dosis beträgt:
Erwachsene und Jugendliche über 14 Jahre nehmen 3mal täglich 1 bis 2 Tabletten BISOLVON Hustentabletten (entsprechend 24 bis 48 mg Bromhexinhydrochlorid/Tag).
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren sowie Patienten unter 50 kg Körpergewicht nehmen 3mal täglich 1 Tablette BISOLVON Hustentabletten (entsprechend täglich 24 mg Bromhexinhydrochlorid/Tag).
Für Kinder unter 6 Jahren stehen geeignetere Darreichungsformen mit einem geringeren Wirkstoffgehalt zur Verfügung.
Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da BISOLVON Hustentabletten sonst nicht richtig wirken können.
Wenn Sie eine größere Menge BISOLVON Hustentabletten eingenommen haben, als Sie sollten:
Bei einer Überdosierung sind in der Regel keine Krankheitsanzeichen, die über die beschriebenen Nebenwirkungen hinausgehen, zu erwarten. Sollte es zu schweren Krankheitszeichen kommen, kann eine an den Krankheitszeichen orientierte Behandlung notwendig sein.
Falls ein Kleinkind erhebliche Mengen von BISOLVON Hustentabletten verschluckt hat, wenden Sie sich bitte an den nächst erreichbaren Arzt.
Wenn Sie die Einnahme von BISOLVON Hustentabletten vergessen haben:
Wenn Sie einmal vergessen haben, BISOLVON Hustentabletten einzunehmen oder zu wenig eingenommen haben, setzen Sie bitte beim nächsten Mal die Einnahme von BISOLVON Hustentabletten, wie in der Dosierungsanleitung beschrieben, fort.
Wenn Sie die Einnahme von BISOLVON Hustentabletten abbrechen:
Bitte brechen Sie die Behandlung mit BISOLVON Hustentabletten nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt ab. Ihre Krankheit könnte sich hierdurch verschlechtern.
Wie sind BISOLVON Hustentabletten aufzubewahren?Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Blister und dem Umkarton nach "Verwendbar bis" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Aufbewahrungsbedingungen:
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Entsorgen Sie dieses Arzneimittel nicht im Abwasser. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.
Was BISOLVON Hustentabletten enthaltenDer Wirkstoff ist Bromhexinhydrochlorid.
1 Tablette enthält 8 mg Bromhexinhydrochlorid.
Die sonstigen Bestandteile sind: LactoseMonohydrat, Maisstärke, Magnesiumstearat.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 01/2021
Hinweis: Weiterführende Angaben zum Hersteller finden Sie
hier.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.