Produkteigenschaften:
Tima Oculav
Augenspüllösung
Sterile Phosphatpufferlösung
Indikation und klinischer Nutzen:
Erste Hilfe zur Spülung der Augen, des Bindehautsacks und der Haut: Nach chemischen Verätzungen durch Säuren oder Laugen Bei Reizungen (z.B. Pfefferspray oder Tränengas). Zum Ausspülen von Fremdkörpern.
Leistungsmerkmale:
Spülung der betroffenen Augen und der Haut, um reizende Substanzen zu entfernen.
Phosphatpuffer kann aufgrund seiner Pufferkapazität Säure und Lauge neutralisieren.
Anwendung:
- Kappe abdrehen und entfernen
- Betroffene Stelle sorgfältig spülen
- Während des Spülens ggf. das Auge mit den Fingern offen halten. Spülung fortsetzen, bis alle schädlichen Substanzen vollständig ausgespült sind. Bei Bedarf weitere Flaschen verwenden.
Wenn die Augen betroffen sind, vor der Anwendung die Kontaktlinsen entfernen.
Produkt ist nur für die Erste Hilfe bestimmt. Suchen Sie so bald wie möglich einen Arzt auf.
Haltbarkeit und Aufbewahrung:
Nicht einfrieren. Nur zum einmaligen Gebrauch. Bei wiederverwendeten oder beschädigten Flaschen ist die Sterilität nicht gewährleistet. Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwenden.
Gegenanzeigen und Vorsichtsmaßnahmen:
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Nicht verwenden bei penetrierenden Augenverletzungen (z.B. durch einen Splitter).
Nebenwirkungen:
Keine bekannt. Falls eine schwerwiegende, unerwünschte Reaktion im Zusammenhang mit diesem Medizinprodukt auftreten sollte, melden Sie dies bitte dem Hersteller oder der zuständigen Behörde.
Zusammensetzung:
Natriumdihydrogenphosphat dihydrat 4,4 mg/ml, Natriummonohydrogenphosphat dodecahydrat 40,4 mg/ml, Aqua Purificata.
Hinweise:
Für Erwachsene und Kinder. Kinder sollten bei der Anwendung von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Eine Überdosierung ist nicht möglich, da die Anwendung auf den Erste-Hilfe-Einsatz beschränkt ist. Entsorgung entsprechend lokaler Vorgaben.
Quelle: Angaben der Gebrauchsanweisung
Stand: 06/2024
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.