Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Hepar/Stannum II, Flüssige Verdünnung zur Injektion. Anwendungsgebiete: gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Anregung der rhythmischen Ausgleichs- und Formprozesse bei entzündlich auflösenden, aber auch degenerativen Erkrankungen der Leber sowie ihren psychischen Begleiterscheinungen, z.B. akute und chronische Leberentzündung (Hepatitis).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Hepar/Stannum II, Flüssige Verdünnung zur Injektion
Anthroposophisches Arzneimittel bei Erkrankungen der Verdauungsorgane
Zusammensetzung:
Flüssige Verdünnung zur Injektion: 1 ml enthält: Hepar bovis Gl Dil. D16 0,1 g (HAB, Vs. 41a), Stannum metallicum Dil. D19 aquos. 0,1 g. Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Natriumhydrogencarbonat, Wasser für Injektionszwecke. Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen. Unter Anwendung rhythmischer Prozesse hergestellt.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es sollte deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Art der Anwendung:
Zur subcutanen Injektion. Bitte Packungsbeilage beachten! Apothekenpflichtig; Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Dauer der Anwendung:
Die Behandlung der Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb dieses Zeitraumes keine Besserung ein, sollte ein Arzt konsultiert werden.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
WALA Heilmittel GmbH
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73087 Bad Boll/Eckwälden
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www.walaarzneimittel.de
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 08/2016
Hinweis: Weiterführende Angaben zum Hersteller finden Sie
hier.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.