myCARE zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Lutherstadt Wittenberg, 29.01.2021

  • Seit 15.12.2020 gilt das VOASG
  • Keine Rx-Boni ausländischer Online-Apotheken mehr
  • myCARE wünscht sich mehr wettbewerbliche Elemente

Seit dem 15. Dezember 2020 gilt das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz. Damit dürfen EU-Versandapotheken keine Rx-Boni, also Rabatte auf Rezepte von gesetzlich Krankenversicherten mehr gewähren. Innerdeutsche Apotheken dürften dies bisher ohnehin nicht, denn sie unterliegen einer Preisbindung für Rx-Präparate.

Das VOASG sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Apotheken. „Wir haben uns immer für fairen Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken wie myCARE mit seinen drei Vor-Ort-Apotheken und EU-Versandapotheken eingesetzt. Nun gelten wieder die gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer Deutschlands.“ sagt Christian Buse, Geschäftsführer und Apotheker bei mycare.de.

Allerdings werden auch Chancen für die Apothekenreform vertan „Im Rahmen des VOASG hätten mehr wettbewerbsfördernde Elemente enthalten sein können. Eine freiere Preisgestaltung mit klaren Leitplanken hätte die Innovations-Potenziale des Apothekenmarktes stärker freigesetzt.“ so Christian Buse weiter.

Das Modell der Höchstpreise mit klaren Grenzen für die Preisgestaltung konnte sich nicht durchsetzen, allerdings ermöglicht das VOASG nun zusätzliche pharmazeutische Leistungen zu honorieren. myCARE ist gespannt, wie das Gesetz sich auf die Apotheken auswirkt.

Pressekontakt:

Janine Eckert, presse@mycare.de