Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Tussamag® Hustensaft N. Wirkstoff: Thymiankraut-Fluidextrakt. Anwendungsgebiete: Zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim und zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.
Warnhinweis: Enthält 4 Vol.-% Alkohol und Saccharose (Zucker)! 20 ml Flüssigkeit enthalten 13,25 g Saccharose (Zucker) entspricht ca. 1,10 BE.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.Produkteigenschaften:
Was ist Tussamag® Hustensaft N und wofür wird er angewendet?Tussamag Hustensaft N ist ein pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.
Tussamag Hustensaft N wird angewendet:
Zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim und zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.
Wie ist Tussamag® Hustensaft N einzunehmen?Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die empfohlene Dosis:
Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren: 3- bis 4-mal täglich 20-30 ml*
Schulkinder 6-11 Jahre: 3-mal täglich 15 ml*
Kleinkinder 1-5 Jahre: 2- bis 3-mal täglich 10 ml*
*Ein entsprechend markierter Messbecher liegt bei.
Tussamag Hustensaft N kann unverdünnt eingenommen werden.
Die Dauer der Anwendung richtet sich nach dem Krankheitsverlauf und ist vom Arzt zu bestimmen.
Beachten Sie bitte in jedem Fall die Angaben im zweiten Abschnitt unter "Was sollten Sie vor der Einnahme von Tussamag Hustensaft N beachten?" sowie die Angaben unter "Welche Nebenwirkungen sind möglich".
Nehmen Sie Tussamag Hustensaft N ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche ein.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Tussamag Hustensaft N zu stark oder zu schwach ist.
Wenn Sie eine größere Menge von Tussamag Hustensaft N eingenommen haben, als Sie sollten:
Vergiftungen mit Zubereitungen aus Thymian sind bisher nicht bekannt geworden. Wenn Sie eine größere Menge Tussamag Hustensaft N eingenommen haben als Sie sollten, benachrichtigen Sie bitte gegebenenfalls einen Arzt. Dieser kann über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheiden. Möglicherweise treten die unter "Nebenwirkungen" beschriebenen Beschwerden verstärkt auf.
Wenn Sie die Einnahme von Tussamag Hustensaft N vergessen haben:
Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben, sondern fahren Sie mit der Einnahme, wie von Ihrem Arzt verordnet oder in der Dosierungsanleitung beschrieben, fort.
Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Wie ist Tussamag® Hustensaft N aufzubewahren?Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton/dem Etikett nach "Verwendbar bis" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Nach Anbruch nicht über 25°C lagern.
Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 4 Monate.
Was Tussamag Hustensaft N enthältDer Wirkstoff ist: Thymiankraut-Fluidextrakt.
100 g (entsprechend 80 ml) Flüssigkeit enthalten 9,0 g Fluidextrakt aus Thymiankraut (1:2 – 2,5), Auszugsmittel: Ammoniaklösung 10 % (m/m), Glycerol 85 %, Ethanol 90 % (V/V), Wasser (1:20:70:109).
Die sonstigen Bestandteile sind:
Dickextrakt aus Kastanienblättern (4 – 6:1), Auszugsmittel: Wasser, Natriumbenzoat, Salzsäure 25 %, Glycerol 85 %, Gereinigtes Wasser, Saccharose-Wasser 1:0,5, Zuckercouleur E 150d.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 05/2023
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.