Discus Compositum LT Ampullen Vet., 5 St

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Produktbeschreibung

Homöopathisches Arzneimittel für Tiere.

Darreichung:
Ampullen
Inhalt:
5 St
PZN:
09921316
Hersteller:
Biologische Heilmittel Heel GmbH

Gebrauchsinformationen zum Artikel Discus Compositum LT Ampullen Vet.

Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):

Discus compositum lt. Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Vor der Anwendung sollte eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie die Tierärztin, den Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.


GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER

Pharmazeutischer Unternehmer:
Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Str. 2-4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 501-00
Telefax: 07221 501-210
E-Mail: info@heel.de

Discus compositum lt
ad us. vet.
Homöopathisches Arzneimittel
Für Tiere: Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Hund, Katze, kleine Heimtiere (z.B. Kleinnager, Kaninchen, Ziervögel)

Zusammensetzung:
1 Ampulle zu 5 ml (= 5 g) enthält: Wirkstoffe: Acidum ascorbicum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Acidum picrinicum Dil. D6 50 mg, Aesculus hippocastanum Dil. D6 50 mg, Ammonium chloratum Dil. D8 50 mg, Argentum metallicum Dil. D10 50 mg, Berberis vulgaris Dil. D4 50 mg, Calcium phosphoricum Dil. D10 50 mg, Cartilago articularis suis Dil. D8 (HAB, Vorschrift 42a) 50 mg, Cimicifuga racemosa Dil. D4 50 mg, Cinchona pubescens Dil. D4 50 mg, Citrullus colocynthis Dil. D4 50 mg, Coenzym A Dil. D10 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Cuprum aceticum Dil. D6 50 mg, Discus intervertebralis suis Dil. D8 (HAB, Vorschrift 42a) 50 mg, Embryo totalis suis Dil. D10 (HAB, Vorschrift 42a) 50 mg, Funiculus umbilicalis suis Dil. D10 (HAB, Vorschrift 42a) 50 mg, Glandula suprarenalis suis Dil. D10 (HAB, Vorschrift 42a) 50 mg, Hydrargyrum oxydatum rubrum Dil. D10 (HAB, Vorschrift 8a) 50 mg, Kalium carbonicum Dil. D6 50 mg, Ledum palustre Dil. D4 50 mg, Medulla ossium suis Dil. D10 (HAB, Vorschrift 42a) 50 mg, Nadidum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Natrium riboflavinum phosphoricum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Nicotinamidum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Pulsatilla pratensis Dil. D6 50 mg, Pseudognaphalium obtusifolium ex herba recent. Dil. D4 (HAB, Vorschrift 3a) 50 mg, Pyridoxinum hydrochloricum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Ranunculus bulbosus Dil. D4 50 mg, Secale cornutum Dil. D6 50 mg, Sepia officinalis Dil. D10 50 mg, Sulfur Dil. D12 50 mg, Thiaminum hydrochloricum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 5a) 50 mg, Zincum metallicum Dil. D10 50 mg, Acidum thiocticum Dil. D8 (HAB, Vorschrift 6) 50 mg, Acidum silicicum Dil. D6 50 mg, Natrium diethyloxalaceticum Dil. D6 (HAB, Vorschrift 6) 50 mg. Die Wirkstoffe 1-33 sowie die Wirkstoffe 34-36 werden jeweils über die letzten 2 Stufen gemeinsam potenziert. Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.

Anwendungsgebiete:
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Vor der Anwendung sollte eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Gegenanzeigen:
Nicht anwenden bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe des Arzneimittels.

Nebenwirkungen:
Keine bekannt. Hinweis: Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen. Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier/Ihren Tieren feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

Zieltierarten:
Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Hund, Katze, kleine Heimtiere (z.B. Kleinnager, Kaninchen, Ziervögel)

Dosierung, Art und Dauer der Anwendung:
Zur subkutanen Injektion. Einzeldosis:

Pferd, Rind: 5-10 ml
Schwein: 4-5 ml
Kleine Heimtiere: 0,5 ml
Schaf, Ziege: 2 ml
Großer Hund: 3-4 ml
Mittelgroßer Hund: 2 ml
Kleiner Hund, Katze: 1-2 ml

Die Einzeldosis einmal täglich injizieren. Zur Langzeitbehandlung bei chronischen Erkrankungen oder bei Rezidivneigung die Einzeldosis jeweils in Abständen von 2 bis 4 Tagen injizieren. Das Präparat sollte ohne tierärztlichen Rat nicht über einen längeren Zeitraum angewendet werden.

Wartezeit:
Schwein: essbares Gewebe: 0 Tage. Pferd, Rind, Schaf, Ziege: essbares Gewebe: 0 Tage. Milch: 0 Tage

Besondere Lagerungshinweise:
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren! Das Arzneimittel ist nach Ablauf des auf Behältnis und äußere Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr anzuwenden. Nach Anbruch sofort verbrauchen. Angebrochene Ampullen sind zu verwerfen. Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerbedingungen erforderlich.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
Bei Überempfindlichkeit gegen Korbblüter sollte Discus compositum LT ad us. vet. mit Vorsicht eingesetzt werden. Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schwere Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Eine Injektion dieses Arzneimittels sollte nur von Tierärzten oder anderen Personen durchgeführt werden, die die jeweilige Injektionstechnik sicher beherrschen.

Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation oder der Legeperiode:
Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel während der Trächtigkeit und Laktation sowie in der Legeperiode nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt angewendet werden.

Wechselwirkungen:
Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn Discus compositum LT ad us. vet. gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.

Weitere Angaben:
Packungsgrößen: 5 und 50 Ampullen zu 5 ml. Apothekenpflichtig.

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im Mai 2014.

Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 04/2015



Hinweis: Weiterführende Angaben zum Hersteller finden Sie hier.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

Hinweis unserer Pharmazeuten:

Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.

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Bei diesen Beiträgen handelt es sich um Meinungen unserer Kunden, die eine individuelle Beratung durch einen Arzt oder Apotheker nicht ersetzen können.