Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Bryonia/Stannum. Anwendungsgebiete: gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Strukturierung des Flüssigkeitsorganismus bei Exsudat- und Transsudatbildung an den serösen Häuten, z.B. Gelenkentzündung (akute Arthritis), Schleimbeutelentzündung (Bursitis), Begleitbehandlung bei Brustfellentzündung (Pleuritis) und Bauchfellentzündung (Peritonitis).
Warnhinweis: Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker) und Lactose.Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Bryonia/Stannum.
Globuli velati
Anthroposophisches Arzneimittel
Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Apothekenpflichtig
Art der Anwendung:
Unter der Zunge zergehen lassen.
Zusammensetzung:
In 10 g Globuli velati sind verarbeitet: Wirkstoffe: Bryonia cretica ferm 33b Dil. D2 0,1 g; Stannum metallicum Dil. D5 0,1 g. (Die Bestandteile werden über eine Stufe gemeinsam potenziert.) Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker) und Lactose.
Anwendungsgebiete:
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Strukturierung des Flüssigkeitsorganismus bei Exsudat- und Transsudatbildung an den serösen Häuten, z.B. Gelenkentzündung (akute Arthritis), Schleimbeutelentzündung (Bursitis), Begleitbehandlung bei Brustfellentzündung (Pleuritis) und Bauchfellentzündung (Peritonitis).
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden. Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten? Wie alle Arzneimittel sollte Bryonia/Stannum in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Dieses Arzneimittel enthält Sucrose und Lactose. Bitte nehmen Sie Bryonia/Stannum erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet, Kinder unter 6 Jahren 1- bis 3-mal täglich 3-5 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 1- bis 3-mal täglich 5-7 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre 1- bis 3-mal täglich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Bei Säuglingen empfiehlt es sich, vor der Verabreichung die angegebene Menge Globuli velati in einer kleinen Menge Wasser oder ungesüßtem Tee aufzulösen.
Dauer der Anwendung:
Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Dauer der Behandlung von chronisch Krankheiten erfordert eine Absprache mit Arzt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden. Nach Anbruch 26 Wochen haltbar.
Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:
WALA Heilmittel GmbH
73085 Bad Boll/Eckwälden, DEUTSCHLAND
Tel. +49 (0)7164 930-0, Fax: -297
info@wala.de; www.wala.de
Stand: 07/2013
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 05/2016
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.