Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Bronchi Plantago Globuli velati. Anwendungsgebiete: gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Anregung des Eingreifens der Empfindungsorganisation in die Schleimhäute der Atemwege, z.B. akute und chronische Entzündungen von Kehlkopf (Larynx) und Bronchien.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Bronchi Plantago Globuli velati
20 g
Anthroposophisches Arzneimittel bei Atemwegserkrankungen
Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen
Zul.-Nr.: 6508454.00.01
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Apothekenpflichtig
Art der Anwendung:
Unter der Zunge zergehen lassen.
Zusammensetzung:
In 10 g Globuli velati sind verarbeitet: Wirkstoffe: Bronchi bovis Gl Dil. D16 (HAB, Vs. 41b) 0,1 g; Bryonia cretica ferm 33b Dil. D7 0,1 g; Eupatorium cannabinum ex herba ferm 33c Dil. D7 (HAB, Vs. 33c) 0,1 g; Larynx bovis Gl Dil. D16 (HAB, Vs. 41b) 0,1 g; Plantago lanceolata e foliis ferm 34c Dil. D5 (HAB, Vs. 34c) 0,1 g; Pyrit Dil. D14 aquos. 0,1 g; Tunica mucosa nasi bovis Gl Dil. D13 (HAB, Vs. 41a) 0,1 g. (Die Bestandteile werden über die letzten drei Stufen gemeinsam potenziert.) Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker) und Lactose.
Anwendungsgebiete:
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Anregung des Eingreifens der Empfindungsorganisation in die Schleimhäute der Atemwege, z.B. akute und chronische Entzündungen von Kehlkopf (Larynx) und Bronchien.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.
Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Wie alle Arzneimittel sollte Bronchi Plantago Globuli velati in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Dieses Arzneimittel enthält Sucrose und Lactose. Bitte nehmen Sie Bronchi Plantago Globuli velati erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet, Säuglinge und Kleinkinder unter 6 Jahren 1- bis 2-mal täglich 3-5 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre 1- bis 2-mal täglich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Bei Säuglingen empfiehlt es sich, vor der Verabreichung die angegebene Menge Globuli velati in einer kleinen Menge Wasser oder ungesüßtem Tee aufzulösen.
Dauer der Anwendung:
Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2 Tagen bei einer akuten Entzündung der oberen Luftwege keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
Abt. Pharmakovigilanz,
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3,
D-53175 Bonn,
Website: www.bfarm.de
anzeigen.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden. Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
Darreichungsformen/Packungsgrößen:
10 Ampullen (N1), 5x10 Ampullen (N2) à 1 ml Flüssige Verdünnung zur Injektion 20 g (N1) Globuli velati
Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:
WALA Heilmittel GmbH
D-73085 Bad Boll/Eckwälden
Telefon: 07164/930-0, Fax: -297
info@wala.de; www.wala.de
Stand der Information: 07/2013
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 09/2015
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.