Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Bisolvon® Hustensaft. Wirkstoff: Bromhexinhydrochlorid. Anwendungsgebiete: Zur Schleim lösenden Behandlung bei akuten und chronischen Erkrankungen der Bronchien und der Lunge mit zähem Schleim.
Warnhinweis: Enthält Maltitol-Lösung, Benzoesäure und Levomenthol.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.Produkteigenschaften:
Was ist BISOLVON Hustensaft und wofür wird er angewendet?BISOLVON Hustensaft ist ein Bronchosekretolytikum (Arzneimittel zur Schleimlösung bei Atemwegserkrankungen mit zähem Schleim).
BISOLVON Hustensaft wird angewendet zur Schleim lösenden Behandlung bei akuten und chronischen Erkrankungen der Bronchien und der Lunge mit zähem Schleim.
Wie ist BISOLVON Hustensaft einzunehmen?Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
BISOLVON Hustensaft ist eine Lösung zum Einnehmen.
Die Dauer der Anwendung richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und sollte vom behandelnden Arzt entschieden werden.
Wenn sich Ihr Krankheitsbild verschlimmert oder nach 4-5 Tagen keine Besserung eintritt, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
Die empfohlene Dosis beträgt:
Alter/Körpergewicht | Tägliche Einnahmemenge BISOLVON Hustensaft | Entsprechend Tagesdosis Bromhexinhydrochlorid |
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Erwachsene und Jugendliche über 14 Jahre | 3-mal täglich 5 bis 10 ml | 24 bis 48 mg |
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahre | 3-mal täglich 5 ml | 24 mg |
Patienten unter 50 kg Körpergewicht | 3-mal täglich 5 ml | 24 mg |
Für Kinder unter 6 Jahren stehen Arzneimittel mit einem geringeren Wirkstoffgehalt zur Verfügung.
Der beigefügte Messbecher hat entsprechende Einteilungen.
Bitte reinigen Sie den Messbecher nach der Anwendung durch Ausspülen mit warmem Wasser.
Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da BISOLVON Hustensaft sonst nicht richtig wirken kann.
Wenn Sie eine größere Menge BISOLVON Hustensaft eingenommen haben, als Sie sollten:
Bei einer Überdosierung sind in der Regel keine Krankheitsanzeichen, die über die beschriebenen Nebenwirkungen hinausgehen, zu erwarten. Sollte es zu schweren Krankheitszeichen kommen, kann eine an den Krankheitszeichen orientierte Behandlung notwendig sein.
Falls ein Kleinkind erhebliche Mengen von BISOLVON Hustensaft verschluckt hat, wenden Sie sich bitte an den nächst erreichbaren Arzt.
Wenn Sie die Einnahme von BISOLVON Hustensaft vergessen haben:
Wenn Sie einmal vergessen haben, BISOLVON Hustensaft einzunehmen oder zu wenig eingenommen haben, setzen Sie bitte beim nächsten Mal die Einnahme von BISOLVON Hustensaft, wie in der Dosierungsanleitung beschrieben, fort.
Wenn Sie die Einnahme von BISOLVON Hustensaft abbrechen:
Bitte brechen Sie die Behandlung mit BISOLVON Hustensaft nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt ab. Ihre Krankheit könnte sich hierdurch verschlechtern.
Wie ist BISOLVON Hustensaft aufzubewahren?Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Umkarton nach "Verwendbar bis" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Aufbewahrungsbedingungen:
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Hinweis auf die Haltbarkeit nach Anbruch:
Nach Anbruch der Flasche ist BISOLVON Hustensaft noch 12 Monate haltbar.
Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z. B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.
Was BISOLVON Hustensaft enthältDer Wirkstoff ist Bromhexinhydrochlorid.
1 Messbecher Saft (5 ml) enthält 8 mg Bromhexinhydrochlorid.
Die sonstigen Bestandteile sind:
Benzoesäure, Levomenthol, Maltitol-Lösung (Ph.Eur.), Sucralose, Kirscharoma, Schokoladenaroma, gereinigtes Wasser.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 01/2021
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.